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Zahlungen, Steuern und Meldepflichten

ZAG · PStTG · § 25e, § 22f UStG

Wer das Geld führt und welche Daten wir melden müssen.

Zahlungsabwicklung
Zahlungen laufen über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister. Pfalz-Go verwahrt keine Kundengelder und betreibt kein eigenes Zahlungsgeschäft im Sinne des ZAG. Kartendaten werden nicht bei uns gespeichert.
Auszahlungen
Betriebe und Fahrer erhalten Auszahlungen auf ein Konto, das auf ihren Namen läuft. Vor der ersten Auszahlung sind Identitätsprüfung und Steuerdaten abzuschließen.
Meldepflicht nach PStTG
Als Plattformbetreiber melden wir dem Bundeszentralamt für Steuern jährlich die relevanten Daten der Anbieter (Name, Anschrift, Steuernummer, Umsätze, Gebühren). Betroffene Anbieter werden über die Meldung informiert.
Umsatzsteuer der Betriebe
Jeder Betrieb ist für seine Umsatzsteuer selbst verantwortlich und hinterlegt USt-IdNr. oder Steuernummer. Wir dokumentieren die Angaben nach § 22f UStG; fehlen sie, kann das Angebot deaktiviert werden.
Rechnungen
Der Vertrag über Speisen und Waren kommt zwischen Kunde und Betrieb zustande. Der Betrieb stellt die Rechnung; Pfalz-Go rechnet nur seine Vermittlungs- und Servicegebühren ab.
Mustertexte für den Prototyp. Vor dem Livegang von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen lassen und die Platzhalter (Register, USt-IdNr., Anschrift) ersetzen.
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