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Jugendschutz und Altersprüfung

§ 9 JuSchG · § 10 JuSchG · JMStV

Alkohol, Tabak und altersbeschränkte Waren nur mit geprüftem Alter.

Altersgrenzen
Bier, Wein und Sekt ab 16 Jahren, Spirituosen und spirituosenhaltige Mischgetränke ab 18 Jahren, Tabak und E-Zigaretten ab 18 Jahren.
Prüfung bei der Bestellung
Enthält der Warenkorb altersbeschränkte Artikel, ist eine Altersabfrage Pflicht. Die reine Eingabe eines Geburtsdatums genügt nicht.
Prüfung bei der Übergabe
Bei Lieferung und Abholung wird das Alter erneut anhand eines amtlichen Ausweises geprüft. Ohne Nachweis erfolgt keine Übergabe; der Artikel wird erstattet.
Schulung
Fahrer und Betriebe werden zur Altersprüfung geschult und dokumentieren Ablehnungen.
Werbung
Für altersbeschränkte Artikel gibt es keine Werbung in Bereichen, die sich an Minderjährige richten.
Mustertexte für den Prototyp. Vor dem Livegang von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen lassen und die Platzhalter (Register, USt-IdNr., Anschrift) ersetzen.
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